Bestattungshaus W. Bosmann Inh. René Ludwig e.Kfm.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Unsere Bestattungskostenrechnung ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne    

    Abzug zahlbar, falls  in ihr kein anderes Fälligkeitsdatum bestimmt ist.

 

2. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe

    von 4% jährlich über dem jeweiligen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten

    Haushalte in Deutschland zu fordern.

 

3. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Bestattung  infolge eines

    Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die

    vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung bzw. Nichtausführung von uns

    nicht zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten

    Aufwendungen oder unserer durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten

    Erwerbs. Stattdessen können wir als Pauschale 20 % der Vertragssumme abzüglich

    der Fremdgelder) verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.

 

4. Die Regelungen in Ziff. 2 und Ziff. 3 schließen nicht aus, dass uns überhaupt kein Schaden

    oder nur ein geringer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.

 

5. Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit

    unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

 

6. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld – oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen,

    Krankenkassen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und

    Gefahr des Auftraggebers.

 

7. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beiträgen

    ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf unsere

    Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.

 

8. Rügen wegen offensichtlicher Mängel können wir nur dann berücksichtigen, wenn der

    Auftraggeber sie uns binnen zwei Wochen seit der Versenkung des Sarges bzw. der Urne

    anzeigt.

 

9. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber

    Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer

    Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit  uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet

    wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,

    typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die

    Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist

    unsere Schadenersatzhaftung  ausgeschlossen.

 

10. Mitfahren zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen wie auch

      sämtliche sonstige Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten

      erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern

      vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.

 

11. Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten,

      hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für

      ihn zumutbar sind.

 

Bestattungshaus W. Bosmann Inh. René Ludwig e.Kfm. 

Parkstraße 47

06193 Petersberg OT Gutenberg

 

Tel. 034606-21029


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