Gesetz über das Leichen-,
Bestattungs- und Friedhofswesen
des Landes Sachsen-Anhalt
(Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- BestattG LSA)
 Vom 5. Februar 2002

 

Gesamtausgabe

Gültige Fassung der Vorschrift

Feuerbestattungsgesetz
 

Bestattungspflicht  - Kostenpflicht
 

Bestattungspflicht ist nicht Kostenpflicht

Bestattungspflichtig sind in der Regel die nächsten 

Angehörigen in folgender Reihenfolge:

 

  • die Kinder
  • die Eltern
  • die Geschwister
  • Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • sonstige Sorgeberechtigten (z.B. Vormund eines verstorbenen Minderjährigen)
  • die Großeltern
  • die Enkelkinder
  • sonstige Vanwandte

 

§ 1968  Beerdigungskosten

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.

 




 


 



 

 


 

 

 

Nach oben